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   BVerwG, 17.04.1970 - VIII B 101.67   

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BVerwG, 17.04.1970 - VIII B 101.67 (https://dejure.org/1970,3086)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1970 - VIII B 101.67 (https://dejure.org/1970,3086)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1970 - VIII B 101.67 (https://dejure.org/1970,3086)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1970 - VIII B 101.67
    Auf das Vorliegen von wesentlichen Mängeln des Verfahrens jedoch - wozu jeder Verfahrensmangel gehört, auf dem das Urteil beruhen kann (Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 206.59 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 34 WpflG Nr. 3 = DVBl. 1965, 736 = NJW 1961, 2228]) - kann die Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden.

    Hierfür ist nach dem Gesetz allein die zulassungsfreie Revision gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WpflG gegeben (BVerwGE 28, 22).

  • BVerwG, 23.06.1961 - VII C 206.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1970 - VIII B 101.67
    Auf das Vorliegen von wesentlichen Mängeln des Verfahrens jedoch - wozu jeder Verfahrensmangel gehört, auf dem das Urteil beruhen kann (Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 206.59 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 34 WpflG Nr. 3 = DVBl. 1965, 736 = NJW 1961, 2228]) - kann die Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden.
  • BVerwG, 19.07.1968 - VIII B 61.67

    Heranziehung zum Wehrdienst - Dienstleistung für den zivilen Bevölkerungsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1970 - VIII B 101.67
    Auch wenn bloß geltend gemacht werden soll, eine Verfahrensfrage sei vom Verwaltungsgericht abweichend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet worden, kann auf eine solche "Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts" die Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden; wegen des damit geltend gemachten Verfahrensmangels kann nur die zulassungsfreie Revision eingelegt werden (Beschluß vom 19. Juli 1968 - BVerwG VIII B 61.67 - [DVBl. 1969, 408]).
  • BVerwG, 10.11.1961 - VII C 16.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1970 - VIII B 101.67
    Zu Unrecht behauptet der Kläger auch eine Abweichung von den Entscheidungen BVerwGE 13, 171 [BVerwG 10.11.1961 - VII C 16/61] und 14, 146. Das Verwaltungsgericht hat nicht entgegen diesen beiden Urteilen den Begriff der Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG dem der allgemeinen Glaubwürdigkeit gleichgesetzt.
  • LSG Hessen, 22.01.1986 - L 8 KR 882/83

    GmbH; Löschung; Erslöschen; Vermögenslosigkeit; Juristische Person;

    Der Senat braucht sich nicht mit der Frage zu befassen, ob in den Fällen der vorliegenden Art, in denen keine Liquidatoren bestellt sind, bei einem anhängigen Rechtsstreit dieser als erledigt gilt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Februar 1981 - VI ZR 21/80 - in NJW 1982, 328 f.) bzw. eine anhängige Klage als unzulässig abzuweisen ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1979 - II ZR 73/78 - in NJW 1979, 1592 f.) oder eine geltend gemachte Forderung gerichtlich noch bestritten werden kann, weil es sich um einen Akt der Abwicklung handelt (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; BFH, Urteil vom 24. November 1977 - IV R 113/75 - in BB 1978, 1001; OVG Münster, Urteil vom 25. März 1981 - 4 B 1643/80 -) oder bei Vollbeendigung der Gesellschaft die Gesellschafter, die zuvor schon in ihrer Gesamtheit die unter der Gesellschaftsfirma klagende Partei darstellen, im Wege des Parteiwechsels einen begonnenen Rechtsstreit fortsetzen können (BVerwG, Beschluß vom 27. Februar 1970 - VIII B 101/67 - in Verw. Rspr. 21, 999).
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